Bei Bauprojekten spielt das Thema Lärm eine zentrale Rolle. Laut Landesgesetz Nr. 20 vom 5. Dezember 2012, Bestimmungen zur Lärmbelastung, müssen alle Gemeinden einen Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung erstellen (G.A.K.). Jeder urbanistischen Zone wird unter Beachtung ihrer vorwiegenden und tatsächlichen Nutzung eine akustische Klasse zugeordnet. Durch unsere präzise Messtechnik und die Erstellung eines digitalen Geländemodells können wir Lärmschutzwände oder Barrieren planen und so sicherstellen, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.